AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
[Parkett- & Montageservice Marc Oppermann]
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
Parkett- & Montageservice Marc Oppermann (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren
Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Es gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche
Ausführung der Arbeiten durch uns zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind – sofern nicht anders vereinbart – unverbindlich. Sollten sich nach
Auftragserteilung Kostenerhöhungen ergeben (z.B. durch Materialpreissteigerungen), werden wir den
Kunden informieren, wenn diese 15% übersteigen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von [10] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen für geleistete Arbeiten zu fordern.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Verbrauchern bzw. 9
Prozentpunkten gegenüber Unternehmen zu verlangen.
§ 4 Ausführung der Arbeiten, Mitwirkungspflichten
(1) Terminzusagen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte für unsere Mitarbeiter frei zugänglich ist und
notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) unentgeltlich zur Verfügung stehen.
(3) Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, können wir den
entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§
631 ff. BGB), sofern nicht anders vereinbart.
(2) Bei Baumängeln beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, bei Wartungsarbeiten oder beweglichen
Sachen, die nicht Teil eines Bauwerks werden, in der Regel 2 Jahre.
(3) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
§ 7 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen wesentlicher Mängel
kann die Abnahme verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk
stillschweigend oder ausdrücklich in Nutzung nimmt (z.B. durch Einzug).
§ 8 Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden nur zur
Vertragsabwicklung und unter Beachtung der DSGVO.
§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist der Gerichtsstand [Leipzig -D-].
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.